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An-/Abmeldung

Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich, unbefristet und gilt bis auf Widerruf (Abmeldeformular).

Unterrichtsmaterialien
Noten und andere im Unterricht benötigte Materialien müssen von den Eltern bezahlt werden.

Elternbeiträge
Die konkreten Ansätze entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Anmeldeformular. Alle dort angegebenen Beiträge verstehen sich als Beitrag pro Semester (Schulhalbjahr). Da die Teuerung auch vor der Musikschule keinen Halt macht, werden die Ansätze jedes Jahr entsprechend angepasst.

Mietinstrumente
Instrumente können zu folgenden Tarifen pro Semester gemietet werden: Trompete, Klarinette, Querflöte, Posaune, Trommel zu Fr. 75.-- / Euphonium zu Fr. 85.-- / Saxofon zu Fr. 90.-- / Gitarre zu Fr. 40.--. Bei der Vergabe der Instrumente werden AnfängerInnen bevorzugt.

Reduktion des Elternbeitrags
Kein Kind und kein Jugendlicher sollte aus finanziellen Gründen dem Musikunterricht fernbleiben müssen. In begründeten Fällen wird deshalb eine zusätzliche Schulgeldreduktion gewährt, massgebend dafür ist das steuerbare Einkommen. Der entsprechende Antrag – unter Beilage einer Kopie der letzten Steuerveranlagung – ist jährlich bis spätestens 30. April schriftlich einzureichen an:
Musikschule Küttigen-Biberstein, Nathalie Bertschi, Alte Stockstrasse 22, 5022 Rombach. Verspätete Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.

Gesuchsformular Reduktion Elternbeitrag Biberstein SJ 26/27
Gesuchsformular Reduktion Elternbeitrag Küttigen SJ 26/27

Infoblatt Schulordnung Schuljahr 2025/2026
Infoblatt Schulordnung Schuljahr 2026/2027

Für das zweite, die Musikschule besuchende Kind, wird ein Rabatt von 20%, für das dritte und jedes weitere Kind ein Rabatt von 30% von den ordentlichen Elternbeiträgen gewährt.

Für die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 benützen Sie bitte das folgende Formular:
Anmeldeformular Schuljahr 2026/2027


Abmeldung

Eine Abmeldung vom Instrumentalunterricht für das Schuljahr 2027/2028 ist bis spätestens am 31. März 2027 mittels Abmeldeformular möglich. Bei einem vorzeitigen Austritt werden den Eltern die effektiv anfallenden Besoldungskosten der Instrumentallehrperson für den Rest des Schuljahres in Rechnung gestellt (mehrfaches des Elternbeitrages).

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