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Nutzung von motorisierten Trendfahrzeugen

Aufgrund der akutellen Gesetzeslage ist ein Betrieb motorisierter Trendfahrzeuge auf öffentlichem Grund verboten. Die Schule Küttigen-Rombach orientiert sich an diesen Gesetzen.

Auszug aus der aktualisierten Schulordnung:

Motorisierte Trendfahrzeuge (Smart Wheels, Monowheels usw.) ohne Typengenehmigung dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Aus diesem Grund ist jeglicher Betrieb von motorisierten Trendfahrzeugen auf dem Schulareal verboten. Wir empfehlen auf die Mitnahme solcher Trendfahrzeuge zu verzichten.