Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt

Allgemeine Informationen

Unter der Bezeichnung "Musikschule Küttigen-Biberstein" bieten die Einwohnergemeinden Küttigen und Biberstein über den staatlichen Instrumentalunterricht hinaus eine musikalische Grundschule und ergänzenden Musikunterricht an.

Die Musikschule Küttigen-Biberstein steht allen Schülerinnen und Schülern der Küttiger und Bibersteiner Volksschule offen. Jugendliche in Ausbildung, die ihren Wohnsitz in Küttigen, Rombach oder Biberstein haben, können ebenfalls vom Unterrichtsangebot der Musikschule profitieren. Zudem wird Erwachsenenunterricht für Einwohner der Gemeinden zu Selbstkostenpreisen angeboten. BezirksschülerInnen können den Unterricht in Küttigen, Biberstein oder am entsprechenden Schulort besuchen.
Ist das gewünschte Instrument nicht im Angebot der Musikschule Küttigen-Biberstein, kann einer Schülerin / einem Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Küttigen oder Biberstein, der Besuch einer auswärtigen Musikschule vom Gemeinderat bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind schriftlich der Musikschulleitung einzureichen. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

Finanzierung
Die Kosten für den Instrumental- und Gesangsunterricht werden von Kanton, Gemeinde und Eltern getragen. Die Elternbeiträge werden semesterweise in Rechnung gestellt. Für das zweite, die Musikschule besuchende Kind, wird ein Rabatt von 20%, für das dritte und jedes weitere Kind ein Rabatt von 30% von den ordentlichen Elternbeiträgen gewährt. In begründeten Fällen wird eine Beitragsreduktion gewährt (nur auf dem Erstinstrument), massgebend dafür ist das steuerbare Einkommen. Unter Anmeldungen findet sich das entsprechende Gesuchsformular. Erwachsenenbildung wird nicht subventioniert. Besonders talentierte Schülerinnen und Schüler können nach Absprache mit ihren Lehrpersonen musikalische Förderung beantragen.

Die Musikschule wird auf Gemeindeebene durch folgende Reglemente geregelt:
Musikschulreglement Küttigen-Biberstein
Informationsblatt Schulordnung Schuljahr 2023/24