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Schulzahnpflege & Schulzahnprophylaxe

Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf eine Zahnkontrolle pro Jahr. Dafür erhalten sie bei Schuleintritt einen Zahnkontrollausweis (Gutscheinheft). Zusätzlich besucht regelmässig eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe den Unterricht. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.

Zahnärztliche Kontrolluntersuchung:
Das Gutscheinheft (Zahnkontrollausweis) bleibt im Besitz der Eltern. Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Wohnortsgemeinde übernommen. Das Heft ist zur jährlichen Kontrolle bei der Zahnärztin bzw. beim Zahnarzt mitzubringen. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

Schulzahnprophylaxe:
Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe leisten vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Einsätze pro Jahr.

An der Schule Küttigen ist Frau Jacqueline Andrik für den Bereich Schulzahnprophylaxe zuständig.