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Schularzt

Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten- und im Jugendalter sind eine weitere Massnahme der Gesundheitsvorsorge. Sie finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt.

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen:
Während der Schulzeit sind zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen vorgesehen:

  • Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.
  • Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.

Durchführung:
Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zur kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht. Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren die Schulärztin oder den Schularzt bei Bedarf.

Kosten:
Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt). Die Kosten für die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe werden von den Wohngemeinden der Jugendlichen getragen.

Impfungen:
Für die Impfungen in den Schulen ist der Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten zuständig.